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Art. 15 · Fassaden

BZO Oberglatt · S. 8 · Original-PDF

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1Riegelkonstruktionen sind bei im Kernzonenplan schwarz bezeichneten Fassaden (vgl. Art. 7) weitgehend sichtbar zu belassen oder wo möglich sichtbar zu machen. Dem Wechsel von hellen Fassadenteilen wie Mauer- und Fachwerk und dunklen Fassadenteilen wie Tenntoren, Ökonomiegebäuden usw. ist Rechnung zu tragen.

2Fenster, Fensterläden, Türen, Treppen usw. sind bei solchen Umbauten in ursprünglichen Formen und Abmessungen auszugestalten und auf die Riegeleinteilungen abzustimmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.