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Art. 12 · Bedachungsmaterial

BZO Oberglatt · S. 7 · Original-PDF

Bedachungsmateria119 Die Dächer sind mit ortsüblichen Ziegeln oder Solarziegeln zu decken.

2Sonnenkollektoren sind nach Massgabe des übergeordneten Rechts gestattet. Bei vollflächigen Energiegewinnungsanlagen können bei sorgfältiger Einordnung einzelne Module unabhängig von der Grösse auch als Dachflächenfenster ausgebildet sein. Diese sind im Einzelfall bezüglich ihrer Proportionen und Gestaltung sowie allfälligen Beschattungselementen zu beurteilen.

3Für Pultdächer können andere Bedachungsmaterialien gestattet werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.