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Art. 11 · Dachneigung
BZO Oberglatt · S. 7 · Original-PDF
9 Es sind nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung von 35-500 Altgrad zulässig; Aufschieblinge sind gestattet.
2Pultdächer und Flachdächer sind für Klein- und Anbauten gemäss § 2a ABV gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.