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Art. 5.5 · Nutzweise
BZO Niederweningen · S. 8 · Original-PDF
5.5 Nutzweise In der Kernzone sind Wohnungen, höchstens mässig störende Gewerbe-, Handels-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.