← BZO Niederweningen · Inhaltsverzeichnis
Art. 12.1 · Grosser und kleiner Grundabstand
BZO Niederweningen · S. 15 · Original-PDF
12.1 Grosser und kleiner Grundabstand Der grosse Grundabstand gilt vor der Hauptwohnseite, in der Regel vor der längeren, am meisten nach Süden gerichteten Gebäudeseite. Der kleine Grundabstand ist vor den übrigen Gebäudeseiten einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.