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Art. 12.2 · Verminderter Grundabstand für Besondere Gebäude

BZO Niederweningen · S. 15 · Original-PDF

12.2 Verminderter Grundabstand für Besondere Gebäude

1Für Besondere Gebäude mit einer Gebäudegrundfläche von max. 50.00 m² beträgt der Grundabstand mindestens 1.75 m.

2Dieser verminderte Grundabstand ist ohne schriftliche Zustimmung des Nachbarn nur bis zu einem Drittel der Länge der gemeinsamen Grenze gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.