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Art. 75
BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 13 · Original-PDF
BauG: Bei gemeinsamer Projektierung eines Areals mit mehreren Bauten können die arealinternen Grenz- und Gebäudeabstände, die Anordnung der Bauten und die Gebäudelänge unter bestimmten Voraussetzungen frei bestimmt werden (Gestaltungsfreiheit}. Für nachbarrechtliche An- und Nebenbauten, Einfriedungen, Bepflanzungen, Stützmauern und Böschungen gelten des Weitern die Regelungen des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (EGZGBJ. 10
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.