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Art. 39 · Inkrafttreten

BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 64 · Original-PDF

Dieses Baureglement tritt mit der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern in Kraft. 61 62 Art. 39 WBV ist zu berücksichtigen, auch wenn teilweise auf die Ausscheidung von Gewässerräumen verzichtet wird. Vorbehalten sind zudem Massnahmen des Gewässerunterhalts und des Gewässerbaus gemäss Art. 6, 7 und 15 WBG.

Vgl. Art. 11 BauG Vgl. Art. 41c GSchV und Art. 5b Abs. 2 WBG Vgl. Art. 26 und 27 GBR Vgl. auch Art. 41c Abs. 3 und 4 GSchV

Vgl. Art. 41c Abs. 6 Bst. b GSchV Für Gemeinden, welche im Sinne des Bundesrechts Teile des Gewässerraums in der baurechtlichen Grundordnung oder in Überbauungsordnungen als «dicht überbaute Gebiete» festlegen (Art. 5b Abs. 3 WBG), entfällt im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens die Beurteilung «dicht überbaut» durch das AGR (Amtsbericht).

3Zugelassen sind nur Bauten und Anlagen, die standortgebunden sind und die im öffentlichen Interesse liegen. Alle anderen – bewilligungspflichtigen und bewilligungsfreien – Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen sind unter Vorbehalt des Bundesrechts untersagt. In dicht überbauten Gebieten können Ausnahmen für zonenkonforme Bauten und Anlagen bewilligt werden, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Genehmigungsvermerke Mitwirkung vom 13. August bis 24. September 2018 Vorprüfung vom

2. Mai 2019 und 28. August 2020
Publikation im Amtsblatt vom
3. Februar 2021
Publikation im amtlichen Anzeiger
4. Februar 2021

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 64) verbindlich lesbar.

Öffentliche Auflage vom 4. Februar bis 8. März 2021 Einspracheverhandlung am keine Erledigte Einsprachen keine Unerledigte Einsprachen keine Rechtsverwahrungen keine Beschlossen durch den Gemeinderat am

12. April 2021
Beschlossen durch den Grossen Gemeinderat am
21. Juni 2021

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 64) verbindlich lesbar.

Namens der Einwohnergemeinde Langnau i.E.: Der Präsident: Der Gemeindeschreiber: Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: 2-4. Aug. 2011 Langnau i.E., den Der Gemeindeschreiber: Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 2 8. Nov, 2024 Einwohnergemeinde Langnau i.E. • Änderung Baureglement • Festlegung der Gewässerräume 5 Anhang Anhang 1 Definition und Messweisen A1.1 Bauabstände Gewässerraum für Fliessgewässer Art. A1 Vgl. Art. 41a GSchV. Flächige Darstellung des Gewässerraums (Korridor) bei symmetrischer Festlegung. Messweise bei eingedolten Fliessgewässern und symmetrischer Festlegung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.