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Art. 20 · Baudenkmäler

BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 46 · Original-PDF

1Das von der zuständigen Fachstelle des Kantons erstellte und in Kraft gesetzte Bauinventar bezeichnet die schützenswerten und erhaltenswerten Baudenkmäler.

2Es gelten die Bestimmungen des Bau- und Raumplanungsgesetzes.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.