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Art. 16 · Grundmasse

BZO Niederhasli · S. 8 · Original-PDF

1Sofern in den Bestimmungen nicht anders bestimmt, unterliegt die Quartiererhaltungszone den Bestimmungen der Wohnzone W3.

2Die maximalen Gesamthöhen sind mittels Höhenkoten im Quartiererhaltungszonenplan festgelegt. Die Verteilung der Höhen hat anteilsmässig weitgehend dem Bestand zu entsprechen. Technische Anlagen wie Liftaufbauten oder Solaranlagen dürfen diese Höhe überschreiten. Die Abstufung ist beizubehalten.

3Die zulässige Baumasse ergibt sich aus den Baubereichen des Quartiererhaltungszonenplanes und der jeweiligen darin bezeichneten Gesamthöhe. Die Gebäudelänge und Gebäudebreite ist nicht beschränkt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.