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Art. 17 · Baubereiche

BZO Niederhasli · S. 8 · Original-PDF

1Neubauten, Ersatzbauten, angebaute Bauteile und Erweiterungen sind nur innerhalb der im Quartiererhaltungszonenplan festgelegten Baubereiche zulässig.

2Für unterirdische Bauten, welche nicht durch einen Hochbau überbaut sind, gelten die entsprechend bezeichneten Baubereiche.

3Die Baubereiche gehen den Abstandsvorschriften vor.

4Klein- und Anbauten gemäss § 2a ABV sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.