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Art. 44 · Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht

BZO Mettmenstetten · S. 14 · Original-PDF

1) In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten darf nur aufgrund eines Gestaltungsplans gebaut oder die Nutzung geändert werden. 2) Im Gebiet «Herferswil 84» gilt folgender Zweck: • Ausschluss der Wohnnutzung • Gewerbliche Nutzung mit einem direkten Zusammenhang zur Landwirtschaft • Erhalt des landwirtschaftlichen Charakters von Gebäude und Umgebung

7. SCHLUSSBESTIMMUNG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.