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Art. 14 · Fassadenhöhen bei Baulinien

BZO Mettmenstetten · S. 7 · Original-PDF

Fassadenhöhe bei Baulinien

Die nach Art. 8 erlaubten Fassadenhöhen sind auch an den durch Baulinien oder sie zu ersetzenden Baubegrenzungslinien zugelassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.