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Art. 14 · Fassadenhöhen bei Baulinien
BZO Mettmenstetten · S. 7 · Original-PDF
Fassadenhöhe bei Baulinien
Die nach Art. 8 erlaubten Fassadenhöhen sind auch an den durch Baulinien oder sie zu ersetzenden Baubegrenzungslinien zugelassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.