← BZO Niederglatt · Inhaltsverzeichnis
Art. 30c · Erholungszone E3
BZO Niederglatt · S. 14 · Original-PDF
1Nutzweise: In der Erholungszone E3 sind Friedhofanlagen und Gebäude, die für den Betrieb und den Unterhalt von Park- und Friedhofanlagen notwendig sind, zulässig.
2Grundmasse und Bauweise: Es gelten die kantonalrechtlichen Bauvorschriften.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.