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Art. 3 · Zusätzliche Bewilligungspflicht
BZO Niederglatt · S. 5 · Original-PDF
In der Kernzone sind folgende Bauvorhaben zusätzlich bewilligungspflichtig:
a)Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen (Der Abbruch von Gebäuden wird nur bewilligt, wenn die entstehende Lücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt oder die Erstellung eines Ersatzbaues gesichert ist.)
b)Renovationen, Veränderungen von Fassaden- und Dachmaterialien oder deren Farbgebung
c)Veränderungen an Fenstern und Türen
d)Gestaltung und Nutzweise des Umschwungs
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.