Art. 28 · Grundmasse
BZO Niederglatt · S. 13 · Original-PDF
Es gelten folgende Grundmasse: IA10 IB10
– Baumassenziffer
max. m3/m2 10 10 – Fassadenhöhe / Gesamthöhe max. m
20(*)
20(**) – Grundabstand
min. m 3.5 3.5 – Empfindlichkeitsstufe nach LSV
III III
(*) In dem im Zonenplan bezeichneten Bereich am Siedlungsrand ist die Fassadenhöhe/Gesamthöhe in der IA10 auf 13.5 m beschränkt.
(**) Im Übergangsbereich zur Wohnzone ist in dem im Zonenplan bezeichneten Bereich bis auf eine Tiefe von 20 m die Fassadenhöhe auf 13.5 m beschränkt. In dem im Zonenplan bezeichneten Bereich entlang der Seeblerstrasse darf die Fassadenhöhe/Gesamthöhe die Höhenkote von 445 m ü. M. nicht überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.