← BZO Niederglatt · Inhaltsverzeichnis

Art. 17e · Baubereiche

BZO Niederglatt · S. 10 · Original-PDF

1Neubauten, Ersatzbauten, angebaute Bauteile und Erweiterungen sind nur innerhalb der im Quartiererhaltungszonenplan festgelegten Baubereiche zulässig.

2Unterirdische Bauten sind in den festgelegten Baubereichen und im entsprechend bezeichneten Baubereich für unterirdische Bauten zulässig.

3Die Baubereiche gehen den Abstandvorschriften vor.

4Einzelne Klein- und Anbauten gemäss § 2a ABV sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig, sofern sie ausserhalb des Gewässerraumes zu liegen kommen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.