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Art. 8 · Umgebungsgestaltung

BZO Dielsdorf · S. 6 · Original-PDF

1In den Kernzonen ist bei der Umgebungsgestaltung eine gute Gesamtwirkung sicherzustellen. Gärten, Vorplätze und Einfriedungen sind ortsüblich und optisch offen zu gestalten.

2Es sind möglichst geringe Eingriffe in die Umgebung und den gewachsenen Boden vorzunehmen. Traditionelle Elemente wie Vorgärten, ortsübliche Bepflanzung, Bäume, Brunnen und dergleichen sind möglichst zu erhalten.

3Aus- und Einfahrten zu Tiefgaragen haben möglichst unauffällig in Erscheinung zu treten. Sie sind nach Möglichkeit in ein Gebäude zu integrieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.