Art. 56 · Besondere Verhältnisse
BZO Dielsdorf · S. 18 · Original-PDF
1Sind aufgrund von besonderen Gegebenheiten im konkreten Einzelfall mehr Motorfahrzeuge zu erwarten oder kann schlüssig nachgewiesen werden, dass weniger Abstellplätze erforderlich sind, so können Abweichungen gegenüber der Berechnungsweise von Art. 53 bis 55 bewilligt werden.
2Kann oder darf ein Grundeigentümer die Pflicht zur Erstellung der Autoabstellplätze nicht erfüllen, kann er verpflichtet werden, sich im Umfang der fehlenden Plätze gemäss § 245 PBG an einer Gemeinschaftsanlage zu beteiligen oder gemäss § 246 ff PBG eine Ersatzabgabe zu entrichten. VI Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.