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Art. 21 · Kernzone

BZO Dielsdorf · S. 8 · Original-PDF

Dachform

1In der Zone Z3 sind Satteldächer mit der in der Umgebung üblichen Neigung zu erstellen. Andere Dachformen sind nur zugelassen, wenn dadurch die Nachbarbauten sowie das Orts- und Strassenbild nicht beeinträchtigt werden.

2In den Zentrumszonen Z4 sind Satteldächer und Flachdächer zugelassen.

3Für besondere Bauten gemäss § 273 PBG sind andere Dachformen gestattet. 8

Z3Z4
Ausnützungsziffer max.60 %80 %
Vollgeschosse max.34
anrechenbare Dachgeschosse max.11
anrechenbares Untergeschoss1 max.11
Gebäudelänge max.30 m50 m
kleiner Grundabstand min.5 m5 m
grosser Grundabstand min.7 m7 m
Gebäudehöhe11.4 m14.7 m
Firsthöhe6.0 m6.0 m

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.