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Art. 6 · definiert die Gefahrengebiete mit erheblicher («rote Gefahrengebiete»), …

BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 6 · Original-PDF

1Die Erhaltungszone dient der Erhaltung traditionell Die Erhaltungszone ermöglicht die Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen im Siedlungsgebiet. Erhaltungszone ErhZ entstandener Siedlungsstrukturen und der zeitgemässen Nutzung der bestehenden Gebäude in den Ortsteilen Elisried, Schönentannen, Mamishaus und Milken.

2Landwirtschaftliche Bauten und Nutzungen sind zulässig. Sie richten sich nach den Bestimmungen der Landwirtschaftszone (Art. 11 GBR).

3Wohnnutzungen sowie mässig störende Gewerbeund Dienstleistungsnutzungen sind zulässig, soweit sie sich in bestehende Gebäude integrieren lassen. Umnutzungen sind nur zulässig, sofern sie keine landwirtschaftlichen Ersatzbauten zur Folge haben. Wohnraum kann nur in Hauptbauten geschaffen werden. Zugelassen sind, sofern innerhalb des bestehenden Volumens keine geeigneten Raumreserven vorhanden sind:

a)Ersatz- und Umbauten, sofern sie sich an den Standort, die Geschosszahl sowie an die Gebäudeabmessungen des bestehenden Baukörpers halten.

b)Neu- und Anbauten, sofern ihre Gestaltung und Einordnung die betroffene Gebäudegruppe nicht beeinträchtigen.

4Abbruch und Wiederaufbau sind zulässig.

5Der Dachausbau ist zulässig, wenn sich die Räume in gestalterisch befriedigender Weise belichten lassen.

6Innerhalb der Erhaltungszone haben sich alle baulichen Massnahmen bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung (Fassaden, Materialisierung, Dach, Aussenräume etc.) gut ins jeweilige Ortsbild einzufügen. Das traditionelle Erscheinungsbild der Bauten und der ortsprägende Charakter der Aussenräume sind zu wahren.

7Eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde wird empfohlen.

8Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe ES III. Immissionen und Störungen aus der Landwirtschaft sind zu dulden. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 5 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar Art. 6

1Die Gebäudehöhe wird in jeder FassadenmitGebäudehöhe GH te gemessen und zwar vom gewachsenen Boden bis zur Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante des Dachsparrens, bei Flachdächern bis oberkant offene oder geschlossene Brüstung.

2Liegt das fertige Terrain unter dem gewachsenen Terrain, so wird die Gebäudehöhe vom fertigen Terrain gemessen.

3Giebelfelder und Abgrabungen für Hauseingänge und Garagenzufahrten, deren Breite nicht mehr als 5,0 m beträgt, werden nicht angerechnet. Gemeinde Schwarzenburg

Anhang I Art. 6

1In den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen gelten die folgenden Bestimmungen: Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) Schule Schlossgasse Schule Einschlag ZöN 2 Schulanlage Einschlag und Sportanlage/Turnhalle Thunstrasse Schule Thunstrasse Schule Wellenried ZöN 4 Schulsportanlage Wellenried Marktplatz ZöN 5 Viehmarkt- und Mehrzweckplatz 2.2 Zonen für öffentliche Nutzungen sowie für Sport- und Freizeitanlagen ZöN sind Zonen gemäss Art. 77 BauG. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss Art. 42 ff. GBR. ES = Lärmempfindlichkeitsstufe (vgl. Art. 43 LSV) III III bestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kA sowie FH tr gemäss Zone WA3; max. GL 120 m III III Neue Schulsportanlage und Turnhalle kA sowie FH tr gemäss Zone WA3; max. GL 75 m bestehend - - - Bezeichnungen Abk. Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES ZöN 1 Schulanlage und Kindergarten Schlossgasse bestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kA, GL sowie FH tr gemäss Zone WA2 ZöN 3 Schulanlage Thunstrasse bestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kA sowie FH tr gemäss Zone WA3; max. GL 120 m Feuerwehrmagazin ZöN 6 Feuerwehrmagazin bestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kA, GL sowie FH tr gemäss Zone WA3 Freilichttheater ZöN 7 Freilichttheater im Taan bestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kA, GL sowie FH tr gemäss Zone WA3 Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 13 Normativer Inhalt Hinweise III II II bestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kA 5m; FH tr max. 12.0 m; max. GL 100 m II Schlossanlage bestehend; Verlegung und Wiederaufbau des historisch bedeutenden Tätschdachhus (heutiger Standort Parz. 1718) sowie von regionalhistorisch bedeutenden Kleinbauten möglich. II bestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kA, GL sowie FH tr gemäss Zone WA3 bestehend III III bestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kA mind. 3 m, gA mind. 6 m, FH tr max. 8 m; GL max. 60 m II Werkhof Staat ZöN 8 Werkhof bestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kA, GL sowie FH tr gemäss Zone WA3 ZöN 9 Pflegeheim bestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kA und FH tr gemäss Zone WA3; max. GL 100 m Pflegezentrum Schloss Alters- und Pflegeheim ZöN 10 Altersheim und Pflegeheim Schloss ZöN 11 Schloss Schwarzenburg, öffentlicher Kultur- und Versammlungsort, Park- und Informationszentrum Friedhof Wahlern ZöN 13 Friedhof, Aufbahrungshalle Lanzenhäusern ZöN 14 Kindergarten und Feuerwehrmagazin Lanzenhäusern Alter Sender ZöN 15 Lager für Museum und Kommunikation (Lagerung, Instandstellung und Wartung von Museumsgegenständen) Kirche Wahlern ZöN 12 Kirche bestehend II Kirche Albligen ZöN 16 Kirche, Pfarrhaus, Friedhof bestehend, Friedhoferweiterung II Schule Albligen ZöN 17 Schulhaus, Turn- und Sportanlagen, Spielplatz Für neue Hauptgebäude soll ein Wettbewerb durchgeführt werden. Dorfplatz Albligen ZöN 18 Öffentlicher Platzbereich Der Bereich ist seiner Nutzung entsprechend zweckmässig zu gestalten. II Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 14 Normativer Inhalt Hinweise Art. 6 BauG definiert die Gefahrengebiete mit erheblicher («rote Gefahrengebiete»), mittlerer («blaue Gefahrengebiete», geringer («gelbe Gefahrengebiete») und nicht bestimmter Gefahrenstufe und deren Überbaubarkeit. Die bekannten Gefahrengebiete sind im Zonenplan verbindlich eingetragen.

2Es wird empfohlen, frühzeitig eine Voranfrage einzureichen. Die Voranfrage ist bei der Baubewilligungsbehörde einzureichen.

3Bei Baugesuchen in Gebieten mit erheblicher oder mittlerer Gefährdung oder mit nicht bestimmter Gefahrenstufe zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei.

4Im Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung («gelbes Gefahrengebiet») wird der Baugesuchsteller im Baubewilligungsverfahren auf die Gefahr aufmerksam gemacht. Zu beachten ist, dass für sensible Bauten Art. 6 Abs. 3 BauG gilt. Sensible Bauten sind: • Gebäude und Anlagen, in denen sich besonders viele Personen aufhalten, die schwer zu evakuieren sind (wie Spitäler, Heime, Schulen) oder die besonderen Risiken ausgesetzt sind (z.B. Campingplätze) • Gebäude und Anlagen, an denen bereits geringe Einwirkungen grosse Schäden zur Folge haben (wie Schalt- und Telefonzentralen, Steuerungs- und Computeranlagen, Trinkwasserversorgungen, Kläranlagen) • Gebäude und Anlagen, an denen grosse Folgeschäden auftreten können (wie Deponien, Lagereinrichtungen oder Produktionsstätten mit Beständen an gefährlichen Stoffen). Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 59 Normativer Inhalt Hinweise 6 Straf- und Schlussbestimmungen Art. 6 Zonen für öffentliche 1 ln den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen gelten die folgenZÖN sind Zonen gemäss Art. 77 BauG. Im Ubrigen gelten die Bestimmungen der Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss Art. 42 ff. GBR. Nutzungen (ZÖN) den Bestimmungen: ES = Lärmempfind/ichkeitsstufe (vgl. Art. 43 LSV) Bezeichnungen Abk. Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES ' möglich. lll Schule ZÖN 1 Schulanlage und Kindergarten Schlossgasse bestehend, Erneuerung & En/veiterung Schlossgasse kA, GL sowie Fassadenhöhen EH—tr gemäss Zone WA2 Schule ZöN 2 Schulanlage Einschlag und Sportanlage/Turn— bestehend, Erneuerung & Erweiterung sowie Neubauten möglich. lll Einschlag halle Thunstrasse kA sowie Fassadenhöhen FH—tr gemäss Zone WA3; max. GL 120 m ' möglich. Ill Schule ZöN 3 Schulanlage Thunstrasse bestehend, Erneuerung & Erweiterung Thunstrasse kA sowie Fassadenhöhen F—H—tr gemäss Zone WA3; max. GL 120 m Schule ZöN 4 Schulsportanlage Neue Schulsportanlage und Turnhalle Ill Wellenried Wellenried kA sowie Fassadenhöhen EH—tr gemäss Zone WA3; max. GL 75 m Marktplatz ZöN 5 Viehmarkt— und bestehend Mehrzweckplatz ' möglich. Feuerwehrmagazin ZÖN 6 Feuerwehrmagazin bestehend, Erneuerung & Erweiterung kA, GL sowie Fassadenhöhen F—H—tr gemäss Zone WA3 ' möglich. Freilichttheater ZöN 7 Freilichttheater im Taan bestehend, Erneuerung & Erweiterung kA, GL sowie Fassadenhöhen EH—tr gemäss Zone WA3 Werkhof Staat ZöN 8 Werkhof bestehend, Erneuerung & Erweiterung sowie Neubauten möglich. lll kA, GL sowie Fassadenhöhen EH—tr gemäss Zone WA3 Pflegezentrum ZöN 9 Pflegeheim bestehend, Erneuerung & Erweiterung sowie Neubauten möglich. ll Schloss kA und Fassadenhöhen EH—tr gemäss Zone WA3; max. GL 100 m Alters— und ZöN 10 Altersheim bestehend, Erneuerung & Erweiterung sowie Neubauten möglich. ll Pflegeheim und Pflegeheim kA 5m; FH tr max. 12.0 m; FH gi max 16.0 m; FH a max. 14.5 m; max. GL 100 m Schloss ZöN 11 Schloss Schwarzenburg, öffentlicher Kultur— und Schlossanlage bestehend; Verlegung und Wiederaufbau des historisch be— ii Versammlungsort, Park— und lnformationszent— deutenden Tätschdachhus (heutiger Standort Parz. 1718) sowie von regio— rum nalhistorisch bedeutenden Kleinbauten möglich. Kirche Wählern ZöN 12 Kirche bestehend ll Siehe Genehmigung AGR Gmnemdœ Schwarmnburg ® TeilmvisiOn der Ortsplanung o Änderung Artikel (3 ZöN und Anhang 1 Artikel A1 des Gemeindebaureg|emems (GBR) Normativer Inhalt Hinweise ' möglich. Friedhof Wahlern ZöN 13 Friedhof, bestehend, Erneuerung & Erweiterung Aufbahrungshalle KA, GL sowie Fassadenhöhen F—H—tr gemäss Zone WA3 HI Lanzenhäusern ZöN 14 Kindergarten und Feuerwehrmagazin bestehend Lanzenhäusern Alter Sender ZöN 15 Lagerfür Museum und Kommunikation (Lage— bestehend, Erneuerung & Erweiterung sewieNeubauten möglich. rung, lnstandstellung und Wartung von Muse— kA mind. 3 m, gA mind. 6 m, FH tr max. 8 m; GL max. 60 m umsgegenständen) Kirche Albligen ZöN 16 Kirche, Pfarrhaus, Friedhof bestehend, Friedhofewveiterung Schule Albligen ZöN 17 Schulhaus, Turn— und Sportanlagen, Spielplatz Für neue Hauptgebäude soll ein Wettbewerb durchgeführt werden. Dorfplatz Albligen ZöN 18 Öffentlicher Platzbereich Der Bereich ist seiner Nutzung entsprechend zweckmässig zu gestalten. Siehe Genehmigung AGR Gcmemdc Sclwarmnburg ° Tcilrcvßion der Orisplanung ® Änderung Artikel 6 ZÖN und Anhang 1 Artikel A1 des Gemeindebaureglemen'ts (GBR) Normat/‘ver Inhalt Hinweise Anhang Anhang 1 Definition und Messweisen A1.1 Gebäudemasse Art. A1 1 Als Attikageschoss gilt ein auf Flachdächern aufgesetztes zusätzliAttikageschoss ches Geschoss, welches die zulässige Höhe nicht übersteigt. 2 Technisch bedingte Dachaufbauten von bis zu 1.5m al.—m Höhe sowie Kamine bleiben unberücksichtigt. 3 Attikageschosse werden nicht an die Geschosszahl angerechnet,jedoch an die zulässige Fassadenhöhe Attika (FH a). 4 Bei AttiKen mit Vordächern wird die Rückversetzung vom äussersten Dachrand aus gemessen. Die Definitionen und Messweisen sind im Anhang der BMBV festgelegt. Vorliegend wird nur noch geregelt, was dort nicht enthalten ist. / /// //" / V l k l (U SI LI. l I LL l , V ÿÿ il // / / Gemeinde Schwarzenburg o Teilrevision der Ortsplanung . Änderung Artikel 6 ZÖN und Anhang 1 Artikel A1 des Gemeindebauregiements (GBR) Genehmigungsvermerke Publikation im amtlichen Anzeiger vom 2. iVIai 2024 öffentliche Auflage vom

2. Mai 2024
bis
3. Juni 2024

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.

–Einspraoheverhandlungen keine — erledigte Einsprachen keine

–unerledigte Einspraohen keine

–Rechtsverwahrungen keine Beschlossen durch den Gemeinderat am 24. Juni 2024 \ Namens der Einwohnergemeinde Sohwarzenburg: Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin a.i.: . SvwiÄtläiA l Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV:

–Publikation im amtlichen Anzeiger vom 25. Juli 2024 i i i Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: h KXMQMMJÛËJLÔN Die Gemeindeschreiberin a.i.: Schwarzenburg, Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung © 8. Sep. 2ü25 am Einzonungen Gbbl. Nr. 759, 3546 und 4960 Änderung/Ergänzung des Gemeindebaureglements (GBR): Art. 19 (neu) Genehmigung Bern, 5. Dezember 2022 2031_390_GN_GBR_Art19_221205.docx Gemeinde Schwarzenburg • Einzonungen Gbbl. Nr. 759, 3546 und 4960 • Änderung/Ergänzung Gemeindebaureglement (GBR): Artikel 19 Normativer Inhalt Hinweise 2 Nutzungszonen 2.5 Förderung der Innenentwicklung Art. 19 (neu)

1Für Neubauten innerhalb der im Zonenplan Siedlung überlagernd festgelegten «Fokusgebiete Innenentwicklung» sind qualifizierte Verfahren nach anerkennten Regeln durchzuführen. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

a.alle baulichen Massnahmen haben sich bezüglich Fokusgebiete Innenentwicklung vgl. auch Art 52 GBR. Dazu gehören Ideen- und Projektwettbewerbe sowie Studienaufträge nach der sia-Ordnung 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe und sia-Ordnung 143 für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge sowie so genannte Workshop- oder Gutachtenverfahren (Wegleitung «Testplanungen» 142i-604d zur siaOrdnung 143).

vgl. auch Art. 42 - 46 GBR

vgl. auch Art. 47 GBR Stellung, Volumen und Gestaltung sorgfältig ins Umfeld und ins jeweilige Ortsbild einzufügen;

b.die Grün- und Freiraumgestaltung hat sich nach den vorherrschenden Merkmalen zu richten;

c.den Vorgaben des Ortsbildschutzes (Ortsbildperimevgl. auch Art. 54 und 55 GBR ter, Bauinventar, ISOS) ist in adäquater Weise Rechnung zu tragen;

d.alle Aspekte einer allfälligen Interessenabwägung sind darzulegen und nachzuweisen.

2Sofern im Rahmen eines qualifizierten Verfahrens nach anerkannten Regeln der Nachweis erbracht wird, dass auch eine dichtere Nutzung als diejenige der rechtskräftigen Bauzone im Sinne der Innenentwicklung ortsbildverträglich ist, so können Nutzungsmass und Bestimmungen der nächsthöheren Bauzone nach Art. 5 GBR mit der gleichen Nutzungsart geltend gemacht werden.

3Von den Vorgaben nach Absatz 2 können keine Ansprüche abgeleitet werden. Die Anwendung der Bestimmungen in Absatz 2 kann einmal geltend gemacht werden und ist im Grundbuch anzumerken. 5 Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Artikel 6 ZöN und Anhang 1 Artikel Al des Gemeindebaureglements (GBR) Genehmigungsvermerke Publikation im amtlichen Anzeiger Öffentliche Auflage

–Einspracheverhandlungen -erledigte Einsprachen

–unerledigte Einsprachen

–Rechtsverwahrungen Beschlossen durch den Gemeinderat am Namens der Einwohnergemeinde Schwarzenburg: Der Gemeindepräsident: Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV:

–Publikation im amtlichen Anzeiger Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Die Gemeindeschreiberin a.i.: Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 2.2/2—

2. Mai 2024
vom
2. Mai 2024
bis
3. Juni 2024

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.

vom keine keine keine keine

14. Juni 2024
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25. Juli 2024

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.

vom Schwarzenburg, L&LM__ 0 8. Sep. 2025 /9P"0 8/1 WWj % % 1 2 I o SkAMrOKsO$ XGMlaA Die Gemeindeschreiberin a.i.:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.