Art. 41 · ZPP Nr. 15
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 27 · Original-PDF
Zweck
1Die ZPP Nr. 15 bezweckt eine eingeschränkte ge- "Brülle Süd" werbliche Nutzung der vormaligen Abbau- und Deponiestandorts sowie die möglichst optimale landschaftliche Integration der Bauten und Anlagen durch ortsund landschaftstypische Gestaltungsmassnahmen. Nutzungsart
2Innerhalb der ZPP sind Nutzungen wie folgt gegliedert:
–Teilbereich A: Werkhöfe zur Zwischenlagerung von Bau- und Transportgeräten, Betriebsmaterial, Transportmulden
–Teilbereich B: Kompostanlage für Grünabfälle
–Teilbereich C: Nutzung des bestehenden Gebäudes als Lagerhaus; restliche Fläche als Zwischenlager für landwirtschaftliche Erzeugnisse
3Eine geringfügige Anpassung der Abgrenzung der Teilbereiche ist im Rahmen der Ausarbeitung der UeO möglich. Nutzungsmass
4Teilbereich A: Neben den Lagerflächen dürfen zweckgebundene eingeschossige Unterstände erstellt Gemeindebaureglement (GBR) Seite 26 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar werden. Der Grenzabstand für Hochbauten beträgt 3,0 m. Die Lager- und Gebäudehöhe beträgt max. 5,0 m, Gebäudelänge max. 50m. .
5Teilbereich B: Neben den Lager- und Umschlagsflächen dürfen zweckgebundene eingeschossige Unterstände sowie gedeckte Lager- und Sortierbereiche erstellt werden. Die Lager- und Gebäudehöhe beträgt 5,0 m, Gebäudelänge max. 50m.
6Teilbereich C: Das bestehende Gebäude darf als Lagerhaus genutzt, unterhalten und zeitgemäss erneuert werden. Der Umschwung darf zur Zwischenlagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen genutzt werden. Gestaltungsgrundsätze
7Auf allen Hauptbauten sind nur geneigte Dächer (Satteldach, Pultdach) zugelassen. Dachneigung: min. a.T. 10Ú, max. a.T. 30Ú.
8Neue Hauptbauten sind zusammenzufassen und vorwiegend nordost-südwest auszurichten. Aussenräume wie Zufahrt- und Wegfahrt, Lager- und Parkplätze sind sorgfältig zu gestalten.
9Aussenräume wie Zufahrt- und Wegfahrt, Lagerund Parkplätze sind sorgfältig zu gestalten. 10Zur besseren Integration ist der äussere Rand der ZPP mit einer standortheimischen Hecke und Bäumen zu begrünen. Bei der Gestaltung der Übergangsbereiche ist der nordöstlichen Ansicht besondere Aufmerksamkeit zu schenken. 11Die Teilbereiche A und B sind entlang des nord- und südwestlichen sowie des südöstlichen Perimeters mit einem max. 2,5 m hohen Zaun einzufassen. 12Vorbehältlich der umweltrechtlichen Bestimmungen sind zur besseren Integration der Bauten und Lagerflächen ins Gelände die Teilbereich A und B entlang des nord- und südwestlichen Perimeters um 0,8 m bis 1,0 m abzusenken. Erschliessung 13Die Erschliessung erfolgt ausschliesslich über die bestehende Gemeindestrasse. Besonderes 14Alle baulichen Veränderungen (Bauten, Terrain, Anlagen) erfordern die Zustimmung des kantonalen Amtes für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 27 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar Empfindlichkeitsstufe: ES III Art. 41
1Die folgenden baurechtlichen Ordnungen, welche nach 1994 in Kraft getreten sind, bleiben rechtskräftig: Zonen mit besonderen baurechtlichen Ordnungen (nach 1994) Die UeO’s 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 15 und 18 wurden vom Gemeinderat erlassen. Die dazugehörigen ZPP-Bestimmungen finden sich in Art. 21 bis Art. 36 BR. Die UeO 19 und die UeO Inerstoffdeponie Milken wurden vom Stimmbürger erlassen. Eine Aufnahme der ZPP-Bestimmungen erübrigt sich daher. UeO = Überbauungsordnung ES = Lärmempfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV) Bezeichnung
Abk. Datum Genehmigung Datum Änderungen ES Ringgenboden/Schlifere 1. Etappe UeO Nr. 1 07.02.1994 27.04.1994 und 01.09.1999 II Galgenzelg Nord 1. Etappe UeO Nr. 2 22.02.1996 - II
2. Etappe
08.09.1998 13.08.2004 Galgenzelg West II
UeO Nr. 3 23.06.1998 22.09.1998 II Schufle
UeO Nr. 5 11.08.1997 07.01.2002 und 01.11.2010 II Leimern II
UeO Nr. 6 02.11.1995 - III Leimern III 1. + 2. Etappe UeO Nr. 7 04.11.1998 16.07.1999 und 30.03.2004 III Brülle
UeO Nr. 8 19.07.2010
III Freiburgstrasse
UeO Nr. 9 23.01.2006
III Alchenfuhren II
UeO Nr. 10 01.03.2001 - II Brülle Süd
UeO Nr. 15 05.03.2008 - III Ried 1. Etappe UeO Nr. 18 20.07.1990 22.02.1993 und 02.03.2001 III Voremberg West
UeO Nr. 19 29.12.2008 24.11.2011 II Bernaville
UeO Nr. 20 01.05.2020 - III Inertstoffdeponie Milken
04.12.2009 - Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 45 Normativer Inhalt Hinweise 4 Qualität des Bauens und Nutzens 4.1 Bau- und Aussenraumgestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.