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Art. 4 · Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und …

BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 5 · Original-PDF

1Die Kernzone umfasst den gestalterisch empfindliDie Kernzone soll ein traditionelles Nebeneinander von typischen Kernnutzungen wie Verkauf, publikumsorientierte Dienstleistungen, Gastwirtschaft, kleingewerbliche Produktion und Wohnen ermöglichen. Durch die Nutzungseinschränkungen sollen der Charakter des Ortskerns und die Qualität des Wohnens geschützt werden. Kernzone K chen, historisch gewachsenen Ortskern.

2Zugelassen sind Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte, Gastgewerbe, Wohn- und Bürobauten sowie mässig störende Gewerbebetriebe.

3Untersagt sind reine Lagerbetriebe und Tankstellen sowie Erotik- und ähnliche Betriebe.

4Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe ES III. Art. 4

1Der grosse Grenzabstand einer im Grundriss Grenzabstand von Bauten mit gestaffelten Gebäudeseite wird von der mittlegestaffeltem ren Abstandslinie aus gemessen.

2Die mittlere Abstandslinie ist parallel zur Grundriss massgebenden Grundstücksgrenze zu ziehen, und zwar derart, dass über die Linie vorspringende Grundrissflächen (A) flächengleich mit der hinter der Linie liegenden Grundrissrücksprüngen (B) sind.

3Der kleine Grenzabstand darf in keinem Fall durch einzelne Gebäudeteile unterschritten werden. Gemeinde Schwarzenburg Gemeindebaureglement, Juli 2010 45

Anhang I Art. 4 Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen: Art der Nutzung Zone Abk. Nutzungsart ES Wohnzonen W

–Wohnen1)

–stilles Gewerbe

–kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungen mit geringem Publikumsverkehr WA

–Wohnen1)

–stille bis mässig störende Gewerbe

–Gastgewerbe

–Dienstleistungen

–Verkauf bis 1’000 m2 Geschossfläche Untersagt sind:

–Erotik- und ähnliche Betriebe Wohn- und Arbeitszonen

Nach dem Aufbau des Musterbaureglements beinhaltet Art. 4 keine Gestaltungsvorgaben mehr. Schutz- und andere sensible Ortsgebiete müssen deshalb zwingend mit einem entsprechenden Gestaltungsperimeter überlagert werden (Art. 54 GBR).

ES = Lärmempfindlichkeitsstufe (vgl. Art. 43 LSV) II2) Stilles Gewerbe wie z.B. Büros, Arztpraxen, Coiffeurbetriebe oder Künstlerateliers wirken in der Regel weder durch ihren Betrieb noch durch den verursachten Verkehr störend (S. Art. 90 Abs. 1 BauV). III Mässig störende Gewerbe wie z.B. Verkaufsläden, Dienstleistungsbetriebe, sowie emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe dürfen das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen. Detailhandelseinrichtungen gelten als besondere Bauten und Anlagen, wenn ihre Geschossfläche ausserhalb von Geschäftsgebieten grösser als 1000 m2 ist. (Art. 20 Abs. 3 BauG). Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 6 Normativer Inhalt Hinweise

ES = Lärmempfindlichkeitsstufe (vgl. Art. 43 LSV) III Die Kernzone umfasst den gestalterisch empfindlichen, historisch gewachsenen Ortskern. Die Kernzone soll ein traditionelles Nebeneinander von typischen Kernnutzungen wie Verkauf, publikumsorientierte Dienstleistungen, Gastwirtschaft, kleingewerbliche Produktion und Wohnen ermöglichen. Durch die Nutzungseinschränkungen sollen der Charakter des Ortskerns und die Qualität des Wohnens geschützt werden. A2: III A3: IV

Dazu gehören z.B. Hauswarts-, Sicherheits- und Pikettpersonal. Voraussetzung ist in jedem Falle, dass wohnhygienisch tragbare Verhältnisse gewährleistet sind (s. Art. 21 BauG und 62–69 BauV). Zone Abk. Nutzungsart ES Kernzonen K

–Wohnen1)

–stille bis mässig störende Gewerbe

–Gastgewerbe

–Dienstleistungen

–Verkauf bis 1’000 m2 Geschossfläche Untersagt sind:

–reine Lagerbetriebe und Tankstellen

–Erotik- und ähnliche Betriebe Arbeitszonen A

–Arbeitsnutzungen

–Wohnen ist nur für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal gestattet.

1) Dem Wohnen gleichgestellt sind Gemeinschaftsräume, Kindergärten und Kindertagesstätten sowie ähnliche Nutzungen 2) Ausnahmen bilden die aufgestuften Gebiete gemäss Zonenplan Siedlung (ES III). Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 7 Normativer Inhalt Hinweise Art. 4 GBR. Nicht störende kleinere Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Art der Nutzung 3 min. GFZo 0.35, max. 0.70. Die Anzahl Vollgeschosse beträgt in der unteren Teilhälfte (an der Milkenstrasse) zwei, in der oberen Teilhälfte (gegen die Hügelkuppe) eins. Mass der Nutzung GFZo = oberirdische Geschossflächenziffer; vgl. Art. A11 GBR

4Auf allen Hauptgebäuden sind nur geneigte Dächer gestattet; die Firstrichtungen liegen längs zu den Höhenkurven. Gestaltungsgrundsätze

5Auf eine rücksichtsvolle Gestaltung des Übergangs zwischen den neuen Bauten und dem Siedlungsrand Richtung Aussichtspunkt Galgenzelg ist besonders Wert zu legen. Der östliche, nordöstliche und der südliche Siedlungsrand sind mittels Hoch- und Niederhecken abzuschliessen.

6Die Erschliessung erfolgt von der Milkenstrasse her (Art. 71 SG). Die Parkierung ist, soweit wie möglich, unterirdisch oder in offenen überdeckten Einstellhallen zusammenzufassen. Oberirdische Besucherparkplätze sind gestattet. Erschliessungsgrundsätze

7Es gelten die Vorschriften der ES II. Lärmempfindlichkeitsstufe Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 24 Normativer Inhalt Hinweise Art. 4 GBR. Dienstleistungsbetriebe und kleinere, nicht störende Gewerbe sowie eine Heizzentrale für die Versorgung der umliegenden Quartiere sind zugelassen. Art der Nutzung 3 min. GFZo 0.45, max. 0.70. Die Anzahl Vollgeschosse beträgt drei. GFZo = oberirdische Geschossflächenziffer; vgl. Art. A11 GBR Mass der Nutzung

4Auf allen Hauptgebäuden sind nur geneigte Dächer gestattet. Gestaltungsgrundsätze

5Auf die Integration der Neubauten in die bestehende Siedlungsstruktur ist zu achten. Aussenräume, wie Fusswege, Gärten, Parkplätze sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche, sind sorgfältig zu gestalten.

6Es gelten die Vorschriften der ES II. Lärmempfindlichkeitsstufe Art. 4 GBR. Art der Nutzung

3Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone W2 gemäss Art. 5 GBR. Mass der Nutzung 4 max. GFZo 0.70 GFZo = oberirdische Geschossflächenziffer; vgl. Art. A11 GBR

5Die Überbauung erfolgt nach einem einheitlichen Überbauungskonzept. Gestaltungsgrundsätze

6Auf eine rücksichtsvolle Gestaltung des Übergangs zwischen der neuen Siedlung und der offenen Landschaft sowie auf die Integration der Neubauten in die bestehende Siedlung und die Hanglage ist Wert zu legen.

7Aussenräume (Wege, Gärten, Parkplätze, Spiel- und Aufenthaltsbereiche) sind zusammen mit dem Siedlungsentwurf sorgfältig zu gestalten.

8Für die Parzellen 1024, 5273 und 5158 erfolgt die Erschliessung über den Pöschenweg. Erschliessung und Parkierung

9Die Parkierung ist soweit möglich zusammenzufassen und zu überdecken.

10Sofern es technisch und wirtschaftlich vertretbar ist, wird unter Einbezug der angrenzenden Grundeigentümer eine zentrale, sparsame sowie umweltschonende Wärmeversorgungsanlage errichtet und betrieben. Energie

11Bauvorhaben sollten wenn möglich den MINERGIE-Standard erfüllen.

12Die Ausarbeitung eines Energiekonzeptes ist erwünscht. Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 37 Normativer Inhalt Hinweise

13Es gelten die Vorschriften der ES II. Lärmempfindlichkeitsstufe Art. 4 GBR. Art der Nutzung

4Es gelten die Bestimmungen der Arbeitszone A3 gemäss Art. 5 GBR. Mass der Nutzung

5Die Gesamtanlage ist als bauliche Einheit zu gestalten. Bauvolumen, Dachgestaltung, Farbgebung und Materialwahl sind aufeinander abzustimmen. Auf eine grelle Farbgebung ist zu verzichten. Gestaltungsgrundsätze

6Mit einer randlichen Bepflanzung (standortheimische Einzelbäume, Hecken) ist die Integration der Bauten und Anlagen in die Landschaft zu verbessern.

7Die Erschliessung erfolgt von Lanzenhäusern her via Wagerten und Kreuz. Erschliessung und Parkierung

8Die oberirdische Parkierung ist möglichst zusammenzufassen und flächensparend anzulegen.

9Es gelten die Vorschriften der ES III. Lärmempfindlichkeitsstufe Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 39 Normativer Inhalt Hinweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.