Art. 35 · ZPP Nr. 8
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 21 · Original-PDF
Zweck
1Die ZPP Nr. 8 bezweckt eine kombinierte Nutzung "Brülle" zur Zwischenlagerung von Baumaterial sowie zur Bauschuttsortierung und -verarbeitung (Recycling). Mittels einer UeO sollen die Nutzungsbereiche und die Gesamtgestaltung genau bestimmt werden. Nutzung ohne UeO
2Auch ohne rechtskräftige UeO dürfen innerhalb des ZPP-Perimeters:
–im bisherigen Rahmen Baumaterial wie z.B. Steine, Kies, Sand oder Humus gelagert werden (verboten ist das Lagern giftiger, oder grundwassergefährdender Materialien und Flüssigkeiten).
–auf der Parz. Nr. 2387 der Kiesabbau und die Wiederauffüllung/Rekultivierung soweit notwendig, und gemäss den geltenden Bestimmungen der erteilten Konzession, durchgeführt werden.
–die bestehenden Anlagen unterhalten und zeitgemäss erneuert werden. Nutzungsart
3Teilbereich A für Werkhöfe zur Bearbeitung von Bauschutt und Bauabbruchmaterialien (Recycling).
4Teilbereich B für die Zwischenlagerung sowie SorGemeindebaureglement (GBR) Seite 20 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar tierung von Bau- und Bauabbruchmaterialien. Nutzungsmass
5Im Teilbereich A für Werkhöfe dürfen zweckgebundene Bauten und Bearbeitungsbereiche erstellt werden. Für Hochbauten beträgt der minimale Grenzabstand 3,0 m. Gebäudehöhe max. 7,0 m (Abgrabungen werden nicht mitgerechnet), Gebäudelänge max. 50m.
6Im Teilbereich B für die Zwischenlagerung dürfen offene und eingeschossig überdeckte Lager- und Sortieranlagen, bzw. -flächen erstellt werden. Gebäudehöhe max. 7,0 m (Abgrabungen werden nicht mitgerechnet), Gebäudelänge max. 50m. . Gestaltungsgrundsätze
7Auf allen Hauptbauten sind nur geneigte Dächer (Satteldächer, Pultdächer) gestattet. Die Dachneigung beträgt im Min. 10° a.T. und im Max. 30° a. T.
8Die Aussenrandbereiche der ZPP sind mit standortheimischen Hecken und Hochstammbäumen zu begrünen; der nordöstlichen Ansicht ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Erschliessung
9Die Erschliessung erfolgt von der Guggisbergstrasse her. Es sind max. zwei Zu- und Wegfahrten gestattet. Empfindlichkeitsstufe: ES III Art. 35 Platzhalter Platzhalter ZPP Nr. 17 «Voremberg Ost» Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 38 Normativer Inhalt Hinweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.