Art. 34 · ZPP Nr. 7
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 20 · Original-PDF
Zweck
1Die ZPP Nr. 7 bezweckt eine ortsintegrierte, leicht "Leimern III" verdichtete Überbauung unter Einbezug und Berücksichtigung bestehender Bauten. Nutzungsart
2Teilgebiet A: Wohnen im Sinne der Wohn- und Arbeitszone W3; Teilgebiet B: Wohnen und Arbeiten im Sinne der Wohn- und Arbeitszone W3, wobei neben dem Wohnen, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (Büros, Ateliers, Praxen etc.) zugelassen sind. Nutzungsmass 3 min. AZ 0,5, max. AZ 0,8. Die Geschossanzahl beträgt drei. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 19 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar Gestaltungsgrundsätze
4Auf allen neu erstellten Hauptbauten sind nur geneigte Dächer gestattet.
5Die Hauptbauten sind im Zusammenhang mit bestehenden Hauptbauten und der Aussenraumgestaltung so zu gruppieren, dass eine Ortsintegration gewährleistet wird und optimale Aufenthaltsbereiche entstehen.
6Aussenräume, wie Fusswege, Gärten, Parkplätze sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche sind sorgfältig zu gestalten Erschliessung und Parkierung
7Die Erschliessung erfolgt vorwiegend über die Berggasse und die Leimernstrasse.
8Die Parkierung ist, soweit möglich, in unterirdischen Einstellhallen zusammenzufassen. Oberirdische Besucherparkplätze sind gestattet. Empfindlichkeitsstufe: ES III Art. 34 Für die ZPP Nr. 16 «Taan/Stengeli» gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP Nr. 16 «Taan/Stengeli»
1Die ZPP Nr. 16 bezweckt die Sicherstellung
–einer verdichteten Überbauung unter Berücksichtigung eines einheitlichen Überbauungsmusters, welches sich in die Siedlung und die Landschaft integriert Planungszweck Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 36 Normativer Inhalt Hinweise
–einer harmonischen Gestaltung des neu gebildeten Ortsrandes Richtung Westen
–einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung
–einer zweckmässigen Erschliessung.
2Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone gemäss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.