Art. 30 · ZPP Nr. 2
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 18 · Original-PDF
Zweck
1Die ZPP Nr. 2 bezweckt eine leicht verdichtete, "Galgenzelg Nord" landschaftlich gut eingepasste Siedlungsrandüberbauung. Im Besonderen ist auf den bestehenden Aussichtspunkt "Galgenzelg" Rücksicht zu nehmen. Nutzungsart
2Wohnen im Sinne der Wohnzone W1; nicht störende kleinere Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Nutzungsmass 3 min. AZ 0,3, max. AZ 0,5. Die Geschossanzahl beträgt eins. Gestaltungsgrundsätze
4Die Hauptbauten sind talseitig mit geneigten Dächern zu versehen; bergseitig sind Anteile mit begrünten Flachdächern zugelassen. Firstrichtungen sind parallel zum Hang zu richten.
5Auf eine rücksichtsvolle Gestaltung des Übergangs zwischen den neuen Bauten und dem Siedlungsrand Richtung Aussichtspunkt Galgenzelg ist besonders Wert zu legen. Parkierung
6Die Parkierung ist, soweit möglich, unterirdisch oder in offenen überdeckten Einstellhallen, zusammenzufassen. Oberirdische Besucherparkplätze sind gestattet. Empfindlichkeitsstufe: ES II Art. 30
1Die ZPP Nr. 11 bezweckt eine ortsintegrierte Neuüberbauung nördlich des Bahnhofareals, die zweckmässige Erschliessung des Gebietes für den privaten Verkehr sowie die Sicherung der notwendigen Flächen für die Umgestaltung des Dorfbachs. ZPP Nr. 11 «Bahnhof» Zur Sicherstellung einer qualitativ guten Eingliederung der Überbauung ins Ortsbild sollte als Grundlage für das Überbauungskonzept bzw. UeO ein Ideenwettbewerb oder Studienauftrag durchgeführt werden. Die Grundlage für die Durchführung bildet die SIA-Ordnung 142. Zweck
2Wohnen und Arbeiten im Sinne der Wohn- und Arbeitszone WA3. Nutzungsart
3Für Neubauten gelten die Bestimmungen der WA3. Nutzungsmass
4Die Haupt- und Nebenbauten sind in ihrer Architektur (Gebäudekörper) und Ästhetik (Gestaltung) so zu gestalten, dass ein zeitgemässes Erscheinungsbild entsteht. Zusammen mit den sorgfältig zu gestaltenden Aussenräumen muss die Integration in die Kernzone und die angrenzenden Grünräume gewährleistet werden. Gestaltungsgrundsätze
5Die Freiräume für den Dorfbach sind entsprechend dem Wasserbauprojekt freizuhalten und umzugestalten.
6Die Erschliessung für den Privatverkehr erfolgt ab der Bernstrasse. Erschliessung
7Für Fussgänger ist ein möglichst direkter Zugang zum Bahnhof und zum Ortskern sicherzustellen. ES III. Empfindlichkeitsstufe Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 31 Normativer Inhalt Hinweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.