Art. 15318 · NSchV sowie Art. 10
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 40 · Original-PDF
Erhaltung von besonders wertvollen und empfindliund 86 BauG. Schutzzweck ist chen Landschaften.
2Bauten, Anlagen und andere bauliche Massnahmen die ungeschmälerte Erhaltung des Landschaftsbildes, der kulsind nicht zugelassen sofern sie nicht im Zusammenturhistorischen Werte sowie der hang mit Schutzmassnahmen (Hochwasser) oder ökologisch wertvollen Lebensdem Erhalt historischer Elemente (Mühlen, Badi, räume. (Dorfbach, Unt. WahStreuehütten) stehen. lern)
3Tätigkeiten und Nutzungen, welche den Schutzzweck gefährden oder beeinträchtigen, sind untersagt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.