Art. 15
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 10 · Original-PDF
1Im Gebiet >Schneckenberg< (Obermatt) gilt für die Abbau- und Ablagerungsmaximale äussere Abgrenzung des Abbaues der Einzonen, >Schnetrag im Zonenplan Siedlung.
2Das Abbaugebiet ist in Etappen von max. 309000 m3 ckenberg< zu unterteilen. Pro Jahr dürfen nicht mehr als zwei Etappen abgebaut werden.
3Erschliessung, Schutzmassnahmen betr. Lärm und Staub, Abbau, Abbauetappen und Rekultivierung sind im Bewilligungsverfahren festzulegen; vorbehalten bleiben Abs. 4, 5 und 6.
4Abgebaute Etappen sind laufend wieder aufzufüllen und zu rekultivieren. Eine neue Etappe darf nur eröffnet werden, wenn nicht mehr als zwei vorhergehende Etappen noch nicht rekultiviert sind.
5Es sind die betriebsnotwendigen Bauten gestattet. Die Einrichtung von Kiesaufbereitungs- und Fertigbetonanlagen ist untersagt.
6Vor der Kiesentnahme innerhalb dem Abbaugebiet >Schneckenberg< ist im Zusammenhang mit der Grundwasserschutzzone der Gemeinde ein geologisches Gutachten über die im Zonenplan Siedlung eingetragene Fläche zu erstellen. Die Kosten dieses Gutachtens gehen zu Lasten der Nutzniesser. C Bauvorschriften Gemeindebaureglement (GBR) Seite 9 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar Art. 15
1Die Weilerzone dient der Erhaltung der traditionell entstandenen Siedlungsstruktur und der massvollen Nutzung der bestehenden Bauvolumen. Weilerzone
a)Zweck Die Weilerzone ist eine beschränkte Bauzone, Neubauten sind nicht zugelassen (Art. 33 RPV, kant. Richtplan MB A_03). Die Gemeinde ist daher nicht erschliessungspflichtig. Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 18 Normativer Inhalt Hinweise
2Die nachstehenden Regelungen vorbehalten gelten die Vorschriften über die Landwirtschaftszone (Art. 14 GBR).
3Es gelten die Vorschriften der ES III. Immissionen und Störungen aus der Landwirtschaft sind zu dulden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.