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Art. 11 · GewässerabDer Gewässerabstand wird vom Böschungsstand

BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 8 · Original-PDF

1In der Landwirtschaftszone richten sich die Nutzung Für die Landwirtschaftszone gelten keine baupolizeilichen Masse. Die Gebäudemasse werden im Einzelfall entspreLandwirtschaftszone und das Bauen nach den Vorschriften des eidgenösLWZ sischen und des kantonalen Rechts. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 7 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar

2Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitschend den Bedürfnissen aufgrund der einschlägigen Normen im Baubewilligungsverfahren festgelegt. stufe ES III. Art. 11

1Die Erhaltungszone dient der Erhaltung traditionell entstandener Siedlungsstrukturen und der zeitgemässen Nutzung der bestehenden Gebäude. Erhaltungszone (ErhZ) Die Erhaltungszone ermöglicht die Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen im Siedlungsgebiet (Ortsteile Albligen, Elisried, Schönentannen, Mamishaus, Milken).

2Landwirtschaftliche Bauten und Nutzungen sind zulässig. Sie richten sich nach den Bestimmungen der Landwirtschaftszone (Art. 14 GBR). Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 16 Normativer Inhalt Hinweise

3Wohnnutzungen sowie mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen sind zulässig, soweit sie sich in bestehende Gebäude integrieren lassen. Umnutzungen sind nur zulässig, sofern sie keine landwirtschaftlichen Ersatzbauten zur Folge haben. Wohnraum kann nur in Hauptgebäuden geschaffen werden. Zugelassen sind, sofern innerhalb des bestehenden Volumens keine geeigneten Raumreserven vorhanden sind:

a)Ersatz- und Umbauten, sofern sie sich an den Standort, die Geschosszahl sowie an die Gebäudeabmessungen des bestehenden Baukörpers halten.

b)Neu- und Anbauten, sofern ihre Gestaltung und Einordnung die betroffene Gebäudegruppe nicht beeinträchtigen.

4Abbruch und Wiederaufbau sind zulässig.

5Der Dachausbau ist zulässig, wenn sich die Räume in gestalterisch befriedigender Weise belichten lassen.

6Innerhalb der Erhaltungszone haben sich alle baulichen Massnahmen bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung (Fassaden, Materialisierung, Dach, Aussenräume etc.) gut ins jeweilige Ortsbild einzufügen. Das traditionelle Erscheinungsbild der Bauten und der ortsprägende Charakter der Aussenräume sind zu wahren.

7Eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde wird empfohlen.

8Es gelten die Vorschriften der ES III. Immissionen und Störungen aus der Landwirtschaft sind zu dulden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.