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Art. 10c
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 128 · Original-PDF
BauG
6Zur Beurteilung von Bauvorhaben kann die Baubewilligungsbehörde den Fachausschuss gemäss Art. 51 GBR beiziehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.