Art. 78
BZO Baureglement Saanen · S. 23 · Original-PDF
BauG. 18 Anhang 7: Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (Art. 21). Einwohnergemeinde Saanen 20 Baureglement landwirtschaftlic he Wohnbauten landwirtschaftliche Ökonomiegebäude und Gebäude mit gemischter Wohn- und Landwirtschaftsnutzung Silobauten, Mistplätze, Laufhöfe, Jauchegruben nichtlandwirtschaftliche Bauten Wohnen Nicht landwirtschaftliche Gewerbebauten minimaler Grenzabstand 5.0 m 10.0 m innerhalb der Landwirtschaftszone und gegenüber Gewerbezone sowie der Gewerbe- und Lagerzone 20.0 m gegenüber den übrigen Zonen in denen das Wohnen zulässig ist nach der Wohnzone W3a 8 m gegenüber Wohnzonen, Wohnund Gewerbezonen, Kernzonen und Dorfkernzonen 5 m gegenüber den übrigen Zonen maximale Gesamthöhe 9.60 m 11.30 m – nach der Wohnzone W3a
5Es gelten die Bestimmungen der Lärmempfindlichkeitsstufe III.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.