Art. 56 · Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung
BZO Baureglement Saanen · S. 46 · Original-PDF
Widerhandlungen
1Die baurechtliche Grundordnung (inkl. Anhänge gemäss Art. 1) tritt mit ihrer Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumplanung (AGR) in Kraft. Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung
2Das Inkrafttreten ist vom Gemeinderat zusammen mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Anzeiger von Saanen und im Amtsblatt des Kantons Bern zu publizieren.
3Die am 14. September 2018 von der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen des Baureglements treten am Tag nach der Publikation der Genehmigung im Anzeiger von Saanen in Kraft.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.