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Art. 21 · Zonen für Sport- und Freizeitanlagen ZSF

BZO Baureglement Saanen · S. 23 · Original-PDF

1In den Zonen für Sport- und Freizeitanlagen gelten für Nutzung, Anlagen und Bauten die Bestimmungen des Baugesetzes17. Zonen für Sportund Freizeitanlagen ZSF

2Die nähere Zweckbestimmung dieser Zonen, die Grundsätze ihrer Ueberbauung und Gestaltung und die Lärmempfindlichkeitsstufe sind im Anhang18 umschrieben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.