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Art. 20 · Zonen mit Planungspflicht ZPP
BZO Baureglement Saanen · S. 23 · Original-PDF
1Das Bauen in einer Zone mit Planungspflicht15 setzt eine rechtskräftige Ueberbauungsordnung (UeO) voraus. Vorbehalten bleiben Bauvorhaben, die den Planungszweck nicht beeinträchtigen. Zonen mit Planungspflicht ZPP
2Die nähere Zweckbestimmung dieser Zonen, die Grundsätze ihrer Ueberbauung und Gestaltung und die Lärmempfindlichkeitsstufe sind im Anhang16 umschrieben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.