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Art. 25 · Erholungszone Ec Tiersportanlagen (Cheibenwinkel)

BZO Buchs · S. 36 · Original-PDF

In der Erholungszone Ec sind insbesondere Bauten und Anlagen für die Tierhaltung und den Sport zulässig. Bauten und Anlagen bedingen einen Gestaltungsplan.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.