Art. 16 · Grundmasse
BZO Buchs · S. 26 · Original-PDF
1. Zone W2A W2B W3/WG3
a)Ausnützungsziffer max. 27 % 35 % 50 %
b)Grünflächenziffer mind. 30 % 30 % 40 %
c)Vollgeschosse *1) max. 2 *1) 2 3
d)Dachgeschosse max. 1 2 2
e)Attikageschosse max. 1 1 1 f) Fassadenhöhe (generelles Mass) max. 8,1 m 8,1 m 11,4 m
g)Fassadenhöhe bei Schrägdächern
12,0 m
12,0 m
18,0 m giebelseitig gemessen max.
h)Gebäudelänge *2) max. 25,0 m 30,0 m 50,0 m i) Grenzabstand:
–- grosser Grundabstand mind. 9,0 m 9,0 m 11,0 m
–- kleiner Grundabstand mind. 5,0 m 5,0 m 6,0 m *1) In der Wohnzone W2A darf das Untergeschoss über dem gestalteten Boden nicht in Erscheinung treten. Davon ausgenommen sind Kellerzugänge und Gartenausgänge. Bei Verzicht auf ein Vollgeschoss darf das Untergeschoss in Erscheinung treten. *2) Der Zusammenbau bis auf die zulässige Gebäudelänge ist gestattet. 2. Die Fassadenhöhe gemäss Art. 16 Ziff. 1 lit. f) BZO darf um folgende Masse erhöht werden, wobei kein Mehrhöhenzuschlag zu beachten ist: Voraussetzung Zuschläge
a)bei offenen oder verglasten AbsturzsicheZuschlag Fassadenhöhe um max. 1,0 m rungen (Geländer), die nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, sondern in der Fassadenflucht angeordnet sind
b)bei Attikageschossen Zuschlag Fassadenhöhe um max. 3,3 m, wobei dieses Mass zugleich als Gesamthöhe gilt 3. Bei bestehenden, vor dem 1.1.2020 erstellten Gebäuden, welche die maximale Vollgeschosszahl nicht erreichen, dürfen die bestehenden Dach- und Attikageschosse unabhängig der Ausnützungsziffer zu Wohn- und Arbeitszwecken genutzt werden.
20 WEGLEITUNG zu Art. 17 Zu Ziff. 1: Im Anhang befindet sich eine Branchenliste, in der die Unterscheidung zwischen mässig störenden und nicht störenden Betrieben ersichtlich ist. Massgebend sind die Vorgaben des übergeordneten Umweltschutzrechts.
zu Art. 18 In allen Wohnzonen ist die Dachform grundsätzlich frei. Um jedoch eine gestalterisch befriedigende Gesamtwirkung zu erreichen, sind einheitliche Dachformen erwünscht. Direkt an die Kernzone anschliessende Wohnbauten sind in Anlehnung an die schutzwürdige Bausubstanz zu gestalten.
21 BAU- UND ZONENORDNUNG 2020
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.