Art. 61 · Baureglement (BR)
BZO Baureglement Spiez · S. 61 · Original-PDF
61 Baureglement (BR) 8 a) Das im Zonenplan 2 ausgeschiedene Geotopschutzgebiet Faulensee ist ein Umweltarchiv von internationaler Bedeutung und ist in seiner Gesamtheit ungeschmälert zu erhalten. In der im Zonenplan 2 ausgeschiedenen Kern- und Pufferzone bedürfen alle Bauten, Anlagen und Vorkehren, wie insbesondere ober- und unterirdische Eingriffe, gestützt auf Art. 7 BewD einer Baubewilligung sowie einer Ausnahmebewilligung nach Art. 7 NHG.
b)In der Kernzone gelten überdies folgende weitere Geotopschutzgebiet In Europa sind fünf Umweltarchive von internationaler Bedeutung bekannt. Es handelt sich dabei um Lokalitäten mit jahreszeitlich geschichteten Seesedimenten. Nutzungsbeschränkungen:
–Bau- und Düngeverbot,
–Betretungs- und Befahrungsverbot für Dritte.
c)In der Kernzone sind zudem die folgenden Massnahmen zu dulden:
–Die fachgerechte Entfernung bestehender Fahrnisbauten, Bäume und Sträucher,
–Sämtliche Massnahmen zur Gewährleistung eines zum Erhalt des Geotops erforderlichen Gewässerhaushalts,
–Die Umzäunung mit einem 1.20 m hohen Zaun.
d)Im weiteren Einzugsgebiet des Geotops unterhalb der Höhenkote von 610 m.ü.M bedürfen alle Arbeiten, welche den Wasserspiegel im Schutzgebiet verändern könnten, einer Ausnahmebewilligung nach Art. 7 NHG.
e)Die betroffenen Grundeigentümer sind angemessen zu entschädigen.
f)Der Gemeinderat präzisiert für die Kern- und Pufferzone die grundeigentümerverbindlichen SchutzAuflagen und die Grundzüge für die Entschädigung der Nutzungsbeschränkungen (Ausführungsbestimmungen).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.