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Art. 58 · Baureglement (BR)

BZO Baureglement Spiez · S. 58 · Original-PDF

58 Baureglement (BR)

2Bauten, Anlagen und Terrainveränderungen sind zugelassen, wenn sie für die Bewirtschaftung notwendig sind, zur Revitalisierung der Landschaft beitragen und sich gut in das Landschaftsbild mit seinen prägenden Strukturen einfügen. Nicht zulässig sind Aufforstungen und Baumschulen.

3Baugesuche sind der Fachberatung zur Beurteilung vorzulegen. Unverträglich mit dem Landschaftsschongebiet sind Abbau- und Ablagerungsanlagen, bodenunabhängige Produktion in Gewächshäusern, Sport- und Freizeitanlagen sowie Freileitungen und Antennen. Vgl. Art. 421.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.