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Art. 51 · Ortsbildpflege

BZO Baureglement Spiez · S. 51 · Original-PDF

51 Baureglement (BR)

3Bei Gebäuden, die neu erstellt werden, dürfen höchstens 50 % des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbaren Energie gedeckt werden. Für Erweiterungsbauten gilt gestützt auf Art. 42 Abs. 2 KEnG ein maximaler Anteil von 80 % nicht erneuerbare Energien.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.