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Art. 421 · Fachberatung

BZO Baureglement Spiez · S. 49 · Original-PDF

421 Fachberatung

1Das zuständige Organ der Gemeinde zieht unabhängige und in Gestaltungsfragen ausgewiesene Fachleute bei, welche die Bauwilligen und die Baubewilligungsbehörden in allen Fällen beraten, die für das Orts- und Landschaftsbild von Bedeutung sind oder spezielle bau- und aussenraumgestalterische Fragen aufwerfen.

2Die Fachberatung formuliert Empfehlungen zu Handen der Baubewilligungsbehörde und stellt dieser insbesondere in den folgenden Fällen Antrag:

–Abweichungen von den Vorschriften über die BauFachleute – Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonalen Denkmalpflege, Bauberaterinnen und Bauberater des Berner Heimatschutzes und des Uferschutzverbandes Thuner- und Brienzersee, Ortsplanerinnen und Ortsplaner – werden nach rein fachlichen Kriterien ausgewählt. Die Gemeinde kann auch die OLK beiziehen. Die Empfehlungen der Fachberatung berücksichtigen auch die Meinung der Projektverfassenden und beschränken sich auf Gestaltungsfragen. Der Entscheid über den Beizug von Fachleuten liegt nach Art. 613 in Verbindung mit der Gemeindeordnung bei der Planungs-, Umweltund Baukommission. Vgl. Art. 419 und Art. 511 ff. Vgl. Art. 419 und Aussenraumgestaltung

–Bauten und Anlagen in Erhaltungszonen und Ortsbilderhaltungsgebieten;

–Bewilligung von Einzelvorhaben in ZPP's vor Erlass Vgl. Art. 93 Abs. 1 Bst. a BauG Vgl. Art. 75 BauG der Überbauungsordnung;

–Beurteilung von Vorhaben, welche die Gestaltungsfreiheit in Anspruch nehmen;

–Umbau, Erweiterung und Ersatz von erhaltenswerIm Falle von schützenswerten oder erhaltenswerten Baudenkmälern, die in einem Ortsbilderhaltungsgebiet gemäss Art. 511 liegen oder Bestandteil einer im Bauinventar aufgenommenen Baugruppe sind (so genannte K-Objekte) erfolgt die Beurteilung und Beratung durch die Kantonale Denkmalpflege (Art. 10c BauG). ten Bauten ausserhalb von Baugruppen gemäss Bauinventar. Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.