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Art. 38 · Baureglement (BR)

BZO Baureglement Spiez · S. 38 · Original-PDF

38 Baureglement (BR) 3 – AZ 0.6; maximale Gebäudehöhe 7.0 m.

–Bei Planungen auf der Grundlage eines WettbeMass der Nutzung Unter einem Wettbewerbsverfahren wird ein Wettbewerb oder Studienauftrag nach der SIA-Norm 142 oder 143 verstanden. werbsverfahrens kann der Gemeinderat die maximale AZ um 0.10 erhöhen.

4ES II

5 – Volumen und Anordnung der Bauten sowie die Bepflanzung sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Gebiete und der empfindlichen Lage im Landschaftsraum festzulegen.

–Der Siedlungsrand ist sorgfältig zu gestalten und Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze innerhalb der ZPP angemessen zu bepflanzen.

–Die Dachformen und -materialien sind aufeinander abzustimmen.

–Bei der Aussenraumgestaltung ist darauf zu achten, dass die privaten Gärten nicht mit Stützmauern und Böschungen über 1.20 m Höhe vom angrenzenden Landschaftsraum abgetrennt werden.

6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt gemäss Machbarkeitsstudie vom 9. August 2012 über die Höhenstrasse und eine Zufahrt im Bereich der Parzelle Nr. 3489.

–Die Erschliessung ist so anzulegen, dass der in der Erschliessungsgrundsätze Landwirtschaftszone liegende Teil der Parzelle Nr. 1107 im Fall einer Einzonung über den gleichen Anschluss ab Höhenstrasse erschlossen werden kann.

7Bei Gebäuden mit Wohnnutzungen muss im 1. OG und im Attikageschoss zwischen der Bahnlinie Thun – Spiez und den Fenstern lärmempfindlicher Räume eine Schallpegeldifferenz von ≥ 33 dBA eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Differenzen ist in der Überbauungsordnung zu berücksichtigen und im Baugesuch nachzuweisen. Mögliche planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen werden im Bericht «Lärmbeurteilung» (G+P AG, A3509) vom 12. April 2013 aufgezeigt. Weitere Bestimmungen Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.