Art. 32 · Baureglement (BR)
BZO Baureglement Spiez · S. 32 · Original-PDF
32 Baureglement (BR) 6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt mit einer Stichstrasse von der Oberlandstrasse aus, wobei die Einmündung im Westen des Planungsgebiets anzuordnen ist.
–Die Parkierung ist gemeinsam zu lösen. BesucherErschliessungsgrundsätze parkplätze müssen frei zugänglich sein und sind angemessen zu gestalten.
–Über den IVS-Weg Nr. 11.8.1 ist zwischen der Kapellenstrasse und dem Wohnheim Bethanien eine öffentliche Fusswegverbindung sicherzustellen, welche zugleich als Siedlungsabschluss dient. Bei der Planung und Ausführung der Wegverbindung ist die Fachstelle Via Storia einzubeziehen.
–Gemeinsam mit der Überbauung des südlichen Teils des Planungsgebiets ist der bestehende Fuss- und Veloweg (Parzelle Nr. 6585) im Bereich der Parzelle Nr. 6938 in angemessener Form an die Kapellenstrasse anzuschliessen.
7 – Bei Gebäuden mit Wohnnutzungen muss zwischen der Oberlandstrasse und den Fenstern lärmempfindlicher Räume eine Schallpegeldifferenz von ≥ 19 dBA eingehalten werden.
–Zusätzlich muss bei Gebäuden mit Wohnnutzungen Mögliche planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen werden im Bericht «Lärmbeurteilung» (G+P AG, A3509) vom 12. April 2013 aufgezeigt. Weitere Bestimmungen zwischen der Bahnlinie Spiez – Brig und den Fenstern lärmempfindlicher Räume eine Schallpegeldifferenz von ≥ 29 dBA eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Differenzen ist in der Überbauungsordnung zu berücksichtigen und im Baugesuch nachzuweisen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.