Art. 315 · ZPP 5 «Spiezmoos»
BZO Baureglement Spiez · S. 27 · Original-PDF
315 ZPP 5 «Spiezmoos» Planungszweck Art der Nutzung Mass der Nutzung Lärmempfindlichkeitsstufe Vgl. die besondere Messweise der Gebäudehöhe im Perimter der ZPP 4 in Art. A132 Abs. 3. Der Kernrichtplan (17. Januar 2004) ist behördenverbindlich und dient als Richtlinie für den Erlass der Überbauungsordnung (Art. 92 Abs. 2 BauG) und dient der gestalterischen Beurteilung einzelner Bauvorhaben (vgl. Art. 93 Abs. 3 BauG und Art. 314 Abs. 6). Für die zulässige Nutzung ist allein Art. 314 Abs. 2 sowie eine allfällige Überbauungsordnung verbindlich. Unter einem Wettbewerbsverfahren wird ein Wettbewerb oder Studienauftrag nach der SIA-Norm 142 oder 143 verstanden.
1Die ZPP 5 «Spiezmoos» bezweckt eine gut gestaltete, verdichtete Wohnüberbauung mit einem beschränkten Anteil Arbeitsnutzung und einer angemessenen Reaktion auf die Lärmemissionen.
2Mischzone entsprechend den Bestimmungen über die Mischzone M (Art. 211 Abs. 3).
3 – AZ 0.8; maximale Gebäudehöhe entlang der Bahnlinie und angrenzend an die Wohnzone W3 12.5 m, angrenzend an die Mischzone M2 9.5 m.
–Bei Planungen auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens kann der Gemeinderat die maximale AZ um 0.10 erhöhen.
4ES III Gemeinde Spiez 315 ZPP 5 «Spiezmoos»
1Die ZPP 5 «Spiezmoos» bezweckt eine gut gestaltete, verdichtete Wohnüberbauung mit einem beschränkten Anteil Arbeitsnutzung und einer angemessenen Reaktion auf die Lärmemissionen.
2Mischzone entsprechend den Bestimmungen über die Mischzone M (Art. 211 Abs. 3).
3 – AZ 0.8 minimale GFZo 0.90, maximale GFZo 0.95; maximale Gebäudehöhe traufseitige Fassadenhöhe (Fh tr) entlang der Bahnlinie und angrenzend an die Wohnzone W3 12.5 m, giebelseitige Fassadenhöhe (Fh gi) 14.8 m, wobei auf Gebäudeteilen angrenzend an die Mischzone M2 9.5 m kein Attika- oder Dachgeschoss zulässig ist.
–Bei Planungen auf der Grundlage eines Wettbe-
Planungszweck Art der Nutzung Die Konsumation des Nutzungsbonus nach Art 433 ist ausgeschlossen. Fh tr, Fh gii vgl. BMBV Art. 15 Mass der Nutzung Unter einem Wettbewerbsverfahren wird ein Wettbewerb oder Studienauftrag nach der SIA-Norm 142 oder 143 verstanden. werbsverfahrens kann der Gemeinderat die maximale AZ GFZo um 0.10 erhöhen.
4ES III
5 – Volumen und Anordnung der Bauten Gebäude sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Bebauung festzulegen.
–Die Dachformen und -materialien sind aufeinander Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze abzustimmen.
–Für das Die Geschossfläche des Attikageschosses darf maximal 75 % des darunterliegenden Geschosses betragen und muss auf mindestens einer Fassadenseite um mindestens 2 m von der Fassadenlinie zurückversetzt sein gelten die Bestimmungen des Baureglements. Der Gemeinderat kann ohne Anrechnung an die Geschosszahl und die Gebäudehöhe eine andere Anordnung des Attikageschosses zulassen, wenn damit eine bessere gestalterische Lösung erreicht wird und die Gesamtfläche und die Höhe des Attikageschosses nicht erhöht werden.
6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt über den Gesigenweg. Ausgenommen sind Kundenparkplätze für gewerbliche Nutzungen in den südlichsten 55 m des Areals, welche ab dem Dürrenbühlweg erschlossen werden dürfen.
–Zwischen dem Gesigenweg und dem Erschliessungsgrundsätze Gemeinde Spiez
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.