Art. 31 · Zonen mit Planungspflicht (ZPP)
BZO Baureglement Spiez · S. 24 · Original-PDF
31 Zonen mit Planungspflicht (ZPP)
1Zonen mit Planungspflicht bezwecken die ganzheitliche, haushälterische und qualitativ anspruchsvolle wirtschaftliche und bauliche Entwicklung wichtiger unüberbauter, unternutzter oder umzunutzender Areale.
2Mit der Erarbeitung der Überbauungsordnung ist unter Vorbehalt von Abs. 3 ein Energiekonzept zu erarbeiten und der sparsamen und umweltschonenden Energienutzung Rechnung zu tragen.
3Wird hinsichtlich der Gebäudehülle die Effizienzklasse A des GEAK erreicht, entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Energiekonzepts. Gemäss Art. 93 BauG setzt das Bauen in einer ZPP eine rechtskräftige Überbauungsordnung (UeO) voraus; diese wird durch den Gemeinderat erlassen. Die Befreiung vom Erlass einer UeO richtet sich nach Art. 93 Abs. 1 und 2 BauG (vgl. dazu auch die Arbeitshilfe AHOP des AGR: Von der ZPP zur Baubewilligung; Juni 1998). Für die Erarbeitung des Energiekonzepts ist die Gemeinde frühzeitig beizuziehen. Gemeinde Spiez 31 Baureglement (BR)
–Die Kornmattgasse ab Oberer Bahnhofstrasse dient als Erschliessungsstrasse. Der Weg zwischen Kornmattgasse und Haselweg ist als Langsamverkehrsverbindung zu erhalten. Die Lage und Wegführung der Kornmattgasse und des Weges darf verändert werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.