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Art. 30 · Baureglement (BR)

BZO Baureglement Spiez · S. 30 · Original-PDF

30 Baureglement (BR)

–Zusätzlich muss bei Gebäuden mit Wohnnutzungen zwischen der Bahnlinie Thun – Spiez und den Fenstern lärmempfindlicher Räume eine Schallpegeldifferenz von ≥ 33 dBA eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Differenzen ist in der Überbauungsordnung zu berücksichtigen und im Baugesuch nachzuweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.