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Art. 22 · Zonen für öffentliche Nutzungen sowie Zonen für Sport- und Freizeitanlagen 15

BZO Baureglement Spiez · S. 22 · Original-PDF

22 Baureglement (BR)

3Appartements- und Eigentumswohnungen im Umfang von maximal einem Drittel der realisierten BGF sind zulässig. Die Nutzung der Appartements- und Eigentumswohnungen durch den Hotelbetrieb ist vertraglich sicherzustellen und in der Baubewilligung mit einem im Grundbuch anzumerkenden Zweckentfremdungsverbot zu sichern .

4Es gilt die ES III nach LSV.

5In den Hotelzonen gilt eine Grünflächenziffer von 25%. Im Übrigen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse:

a)Diejenigen der MK2 in den Hotelzonen Hondrich und Faulensee

b)Diejenigen der MK3 in den Hotelzonen in Spiez.

6In der Hotelzone entlang der Interlakenstrasse in Faulensee muss zwischen der Nationalstrasse und den Fenstern lärmempfindlicher Räume eine Schallpegeldifferenz von ≥ 27 dBA sowie zwischen der Interlakenstrasse und den Fenstern lärmempfindlicher Räume eine Schallpegeldifferenz von ≥ 12 dBA eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Differenzen ist im Baugesuch nachzuweisen. Mögliche planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen werden im Bericht «Lärmbeurteilung» (G+P AG, A3509) vom 12. April 2013 aufgezeigt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.