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Art. 2.5 · Das Bauvorhaben entspricht somit den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften
BZO Baureglement Spiez · S. 108 · Original-PDF
2.5 Das Bauvorhaben entspricht somit den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften. Es stehen ihm keine Hindernisse der Planung im Sinne der Art. 36 und 62 BauG entgegen. Die Baubewilligung kann erteilt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.