Art. 10 · Baureglement (BR)
BZO Baureglement Spiez · S. 10 · Original-PDF
10 Baureglement (BR)
5Über Entnahmen aus der Spezialfinanzierung entscheidet das finanzkompetente Organ der Gemeinde. 10. Von der Baubewilligung darf erst Gebrauch gemacht werden, wenn die Beschwerdefrist (30 Tage) unbenutzt abgelaufen ist oder alle zur Beschwerdeführung Berechtigten den Verzicht auf die Beschwerde erklärt haben oder die zuständige Behörde den vorzeitigen Baubeginn gestattet hat. Diese Verfügung wird eingeschrieben eröffnet: - der EG Spiez, unter Beilage zweier Exemplare der genehmigten Ueü «ZPP 5 Spiezmoos» sowie der geringfügigen Änderung von Art. 315 GBR, inkl. der genehmigten Projektpläne und den eingereichten Baugesuchsakten, sowie je einem Exemplar der Amts- und Fachberichte; der Gesuchstellerin, unter Beilage eines Exemplars der genehmigten UeO «ZPP 5 Spiezmoos» sowie der geringfügigen Änderung von Art. 315 GBR, inkl. der genehmigten Projektpläne und den eingereichten Baugesuchsakten, sowie je einem Exemplar der Amts- und Fachberichte; den Einsprechern Nrn. 1 und 2. Je zwei Exemplare dieser Verfügung, der genehmigten UeO «ZPP 5 Spiezmoos» sowie der geringfügigen Änderung von Art. 315 GBR, inkl. der genehmigten Projektpläne und den eingereichten Baugesuchsakten sind für das Amtsarchiv bestimmt. Amt für G ' einden und Raumordnung Abtei n rts- und Regionalplanung 2019.JGK.6852 / 10.2008 Amt für Gemeinden und Raumordnung 10. Diese Verfügung wird per E-Mail mitgeteilt:
–der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung amtliche Bewertung der Grundstücke;
–Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP);
–Archäologischer Dienst des Kantons Bern (ADB);
–Kantonales Laboratorium (KL);
–Amt für öffentliche Verkehr und Verkehrskoordination (AöV);
–Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Energie;
–AUE, Abteilung Immissionsschutz;
–Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Oberingenieurkreis (OIK) I;
–Amt für Wasser und Abfall (AWA);
–AGR/O+R: WAB;
–AGR/Bauen: SAM; und
–AGR/KPL.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.