Art. 506 · Geschützte Bäume und Baumreihen
BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 22 · Original-PDF
1Die im Schutzplan bezeichneten Bäume und Baumreihen sind geschützt.
2In den im Bauzonenplan festgelegten Bauzonen 0 sind zusätzlich Laubund Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 80 cm, gemessen einen Meter über dem massgebenden Terrain, geschützt.
3Absatz 2 gilt auch für Ersatzbäume, welche für entfernte geschützte Bäume gepflanzt wurden und noch einen geringeren Stammumfang als in Absatz 2 festgelegt, aufweisen.
4Geschützte Bäume dürfen nicht gefällt oder anderweitig beeinträchtigt werden. Mit Zustimmung des Gemeinderates können Fällungen bewilligt werden, wenn das öffentliche Interesse dagegen nicht überwiegt oder wenn die Hochstammbäume für Mensch, Tier und Eigentum eine Gefährdung darstellen.1)
5Geschützte Bäume sind grundsätzlich zu ersetzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.