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Art. 505 · Ökologie

BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 21 · Original-PDF

1Im Interesse des ökologischen Ausgleichs, der Erhaltung und Schaffung von natürlichen Lebensgrundlagen und der Erhaltung eines guten Mikroklimas innerhalb des Baugebietes sind folgende Grundsätze aufzuzeigen: a) Verwendung mehrheitlich einheimischer, standortangepasster Bäume, Sträucher und Stauden. b) Ökologische Vielfalt der Bepflanzung. c) Ersatz für gefällte oder abgehende geschützte Bäume und Baumreihen nach Art. 506 TBR. 21 720.1 Stadt Nidau d) Baumbepflanzungen bei Neubauten gemäss Art. 201 Abs. 3, Art. 202 Abs. 3 sowie Art. 203 Abs. 8 TBR. e) Dachbegrünung gemäss Art. 318 Abs. 2 TBR.

2Gebietsfremde, invasive Pflanzen (Neophyten), die die Gesundheit gefährden oder die biologische Vielfalt bedrohen können, dürfen nicht freigesetzt werden. Bereits bestehende Vorkommen sind aus den betroffenen Gebieten zu entfernen oder so zu unterhalten, dass sie sich nicht weiter ausbreiten.

3Die Baubewilligungsbehörde kann gleichwertige andere ökologische Ersatzmassnahmen bewilligen.

Abk.BezeichnungZielPrägende Merkmale
S1GerberwegErhaltung der kleinteiligen Baustruktur mit cha- rakteristischen Vor-, Zier- und Nutzgärten.1- bis 2-geschossige Ein- und Doppel-einfa- milienhäuser sowie Vierfamilien-häuser. Satteldächer; Nutz- und Ziergärten
S2Flur-/MartiwegErhaltung der Reiheneinfamilien-haussiedlung mit grosszügigem, strukturiertem Siedlungsgrün- raum2-geschossige Reihen- einfamilienhäuser in 3er- und 4er-Gruppen; strukturierter Sied- lungsinnenraum mit Nutz- und Ziergärten

Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.